Röntgengeräte kommen nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch als Überwachungsinstrumente auf Flughäfen etc zum Einsatz. Im ElektroG sind sie in der Regel in die Gerätekategorie 4 eingeordnet. Bei der Entsorgung von Röntgengeräten gelten zunächst dieselben Rückgabe- und Verwertungsvorgaben des ElektroG wie auch bei allen anderen Elektrogeräten.
Da Röntgengeräte nicht im privaten Haushalt verwendet werden, handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Geräte. Somit sind diese als B2B Gerät einzustufen und können nicht bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.