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Medizinische Apparate Entsorgung Baden Württemberg

Entsorgung von Medizingeräten:
Röntgengeräte

Medizinische Apparate Entsorgung Baden Württemberg

Nachhaltigkeit und Recycling

Die Themen Nachhaltigkeit und Recycling spielen eine immer größere Rolle in der EU. Damit weiterhin mit Ressourcen verantwortungsvoll umgegangen wird, müssen auch Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen den gesetzlichen Pflichten in Sachen Entsorgung nachkommen.

Wie sieht es aus mit der Entsorgung von Röntgengeräten? Ein Röntgengerät kann durchaus eine Gefahrenquelle darstellen. Genau wie in allen medizinischen Geräten können hierin gefährliche Stoffe enthalten sein.

In Röntgengeräten sind das zum Beispiel

  • blei- oder cadmiumhaltige Komponenten
  • Öl
  • Beryllium-Fenster
  • PCB-haltige Betriebsmittel
  • oder Ähnliches

Diese Geräte gelten als gefährlicher Abfall nach Abfallschlüsselnummer 160213 oder 160210, genauer gesagt als Sondermüll. Ist hingegen ein Röntgengerät in einem Betrieb stillgelegt, stellt es keine Gefährdung mehr dar.

Medizinische Abfall Entsorgung Baden Württemberg

Röntgengeräte kommen nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch als Überwachungsinstrumente auf Flughäfen etc zum Einsatz. Im ElektroG sind sie in der Regel in die Gerätekategorie 4 eingeordnet. Bei der Entsorgung von Röntgengeräten gelten zunächst dieselben Rückgabe- und Verwertungsvorgaben des ElektroG wie auch bei allen anderen Elektrogeräten.

Da Röntgengeräte nicht im privaten Haushalt verwendet werden, handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Geräte. Somit sind diese als B2B Gerät einzustufen und können nicht bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Falls das Röntgengerät vor dem 13.8.2005 in den Verkehr gebracht wurde, ist der Besitzer der Arztpraxis oder der Klinik für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig. Wurde das Gerät nach diesem Stichtag in den Verkehr gebracht, muss der Hersteller eine Rücknahme ermöglichen.

In diesen beiden Fällen muss jedoch das Röntgen-Altgerät entweder wiederverwertet oder aber ordnungsgemäß entsorgt werden. Auf keinen Fall dürfen Röntgengeräte oder Einzelteile davon auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.

Ein qualifizierter Betrieb wie wir kann als Entsorgungsfachfirma fungieren, wenn es um die Entsorgung von Röntgengeräten geht. Geeignete Bauteile des Röntgengerätes werden entfernt und können später als Ersatzteile wiederverwendet werden.