Manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass eine Praxis oder eine andere medizinische Einrichtung wie z.B. ein Krankenhaus aufgegeben werden muss.
Abgesehen vom bürokratischen Aufwand, der damit einhergeht, fallen viele Dinge an, die korrekt entsorgt werden müssen. Und da fängt meistens das Problem an: Wie entsorgt man medizinischen Schrott, medizinischen Abfall, wohin mit den alten Elektrogeräten, mit der Elektronik, mit Druckern, PCs, Computern, Elektrokabeln und mehr?
Gerade bei einer Praxisauflösung ist die korrekte Entsorgung von Inventar eine echte Herausforderung. Vor allem, weil der Betreiber der medizinischen Einrichtung dafür verantwortlich ist, alles korrekt und fachgerecht zu entsorgen. In Deutschland herrschen strenge Regeln, wenn es um das Entsorgen von medizinischen Geräten und Elektroschrott geht, denn einige der Stoffe können für die Umwelt problematisch werden, wenn sie nicht fachgerecht und gemäß Vorschrift entsorgt werden.
Wie welches Gerät konkret entsorgt werden muss, das ist alles im ElektroG ganz detailliert geregelt. Diesem Gesetz kann man also entnehmen, welches Gerät auf welche Weise und vor allem von wem umweltgerecht entsorgt werden muss.
In einigen Fällen können elektrische und elektronische Geräte beim Händler oder Hersteller zurückgegeben werden. Selbiges gilt auch für medizinische Geräte oder Medizinschrott.
Manchmal ist das aber nicht der Fall und dann muss der Praxis- oder Krankenhausbetreiber selbst die Entsorgung organisieren.
Oder – und das ist in jedem Fall die einfachste und sicherste Lösung - Sie beauftragen eine professionelle Entsorgungsfirma wie uns.
Wir von FETT Recycling kennen uns genau aus mit den Vorschriften zur Entsorgung von medizinischen Elektrogeräten und Elektroschrott. Wir sind zertifizierter Entsorgungsbetrieb und befreien Sie
Bei medizinischen Geräten ist der Gesetzgeber rigoros: Die Entsorgung ist ganz klar geregelt und wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen. Das ist nicht weiter verwunderlich, da in diesen Geräten - man denke dabei nur an Röntgengeräte – oftmals Stoffe stecken, die der Umwelt Schaden zufügen, wenn sie nicht richtig entsorgt werden. Mehr noch: Viele der alten, ausgedienten medizinischen Geräte können sogar recycelt werden. Das führt dazu, dass weniger Ressourcen benötigt werden und unterm Strich schont das die Umwelt. Nachhaltigkeit ist gerade bei Elektroschrott und medizinischen Abfällen ein wichtiges Thema, dessen wir uns gerne annehmen. Im Hinblick auf die Umwelt ist es also essenziell, ausgediente Geräte so wiederzuverwerten oder aufzubereiten, dass Ressourcen geschont werden.
Immer mehr medizinische Einrichtungen kaufen sich gebrauchte, wiederaufbereitete Geräte, nicht nur aus Umwelt-, sondern auch aus Kostengründen.
Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dann überlassen Sie gerne uns das Recycling und die Wiederaufbereitung Ihrer alten medizinischen Geräte oder Ihres Elektroschrotts.
Hier verhält es sich ganz ähnlich wie bei medizinischen Altgeräten: Die Entsorgung erfolgt nach strengen Vorgaben. In einigen Fällen können Sie die Geräte an den Hersteller oder den Händler zurückgeben, aber nicht immer. In jedem Fall aber sind Sie als Praxisbetreiber für die korrekte Entsorgung verantwortlich. Wohin also mit den alten Computern, Druckern, Faxgeräten, Bildschirmen, Kabeln etc.?
Einen Teil können Sie beim Wertstoffhof oder bei der Sammelstelle abgeben. Einfacher ist es aber auch in diesem Fall, wenn Sie die Entsorgung Ihres Elektroschrotts komplett uns, dem Fachmann, überlassen.
Gerade die Entsorgung von Datenträgern ist eine heikle Angelegenheit, denn natürlich dürfen die Daten während des Prozesses der Vernichtung nicht in falsche Hände geraten. Patientendaten unterliegen strengen Vorgaben beim Datenschutz, sodass Sie kein Risiko eingehen sollten, wenn Sie Daten oder Datenträger vernichten müssen.
Bei Ihrer Praxisaufgabe oder Schließung einer anderen medizinischen Einrichtung können Sie uns, die Firma Fett Recycling, problemlos mit der Vernichtung Ihrer Daten beauftragen.
Zur Datenvernichtung und Aktenvernichtung in Praxen, Kliniken und medizinischen Einrichtungen zählt: