Ganz einfach: Es bestehen hierbei Unterschiede in Bezug auf die Entsorgung. Dazu ist es aber zuerst mal wichtig, den genauen Unterschied dieser beiden Bezeichnungen zu kennen.
Ein B2C Gerät aus dem medizinischen Bereich kann
Das bedeutet, dass dieses medizinische Gerät für die private Nutzung vorgesehen ist. Wer also zuhause ein Blutdruckmessgerät, ein Reizstromgerät oder ähnliches hat, hat ein Gerät zur privaten Nutzung, demzufolge ein medizinisches Gerät aus der Kategorie B2C.
B2C heißt Business to customer – der Customer bzw. Anwender ist hier also ein Privatmann.
B2B ist eine Abkürzung für Business to Business, das heißt, der Anwender betreibt ein Business.
Ein B2B Gerät ist ein Gerät, welches nicht von privat verwendet wird – sprich, ein Gerät, welches in Arztpraxen, Kliniken oder Reha-Einrichtungen zum Einsatz kommt. In diesem fall ist der Besitzer entsorgungspflichtig, das heißt, der Inhaber der Arztpraxis. Er muss das Gerät entweder selbst entsorgen oder aber - diese Möglichkeit ist abhängig vom Hersteller des Geräts – beim Händler zurückgeben. Diese Option besteht für Geräte, die nach dem 30.8.2004 in den Handel kamen.
B2B Geräte unterliegen einer speziellen Registrierungspflicht – nach der Registrierung muss ein Nachweis über die ausschließlich gewerbliche Verwendung vom Hersteller erbracht werden.