Medizinische Geräte und Geräte zur In-vitro-Diagnostik können vor dem Ende ihrer Lebensdauer infektiös werden. Allerdings hängt es sehr vom Einzelfall ab, ob ein Gerät als infektiös gilt oder nicht. Ein Gerät, welches zur privaten Nutzung gedacht ist (ein sogenanntes B2C Gerät) ist dann infiziert, wenn es bestimmungsgemäß mit Blut in Berührung gekommen ist und sich im Inneren des Geräts Flüssigkeit sammelt und ein paar Tage darin verbleibt. Kommt das B2C Gerät hingegen nur zufällig mit Blut in Berührung, gilt es nicht als infektiös.
Wenn es sich um ein wiederverwendbares B2B Gerät handelt, gilt dieses nicht als infektiös, da hier eine Verpflichtung besteht, dieses vor einer weiteren Verwendung zu dekontaminieren.
Ganz von der Regelung ausgeschlossen sind elektronische Medizinprodukte, die nur zur einmaligen Verwendung gedacht sind. Diese müssen im Zweifelsfall auf ihre Infektiosität geprüft werden.