In medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen etc. fallen jeden Tag Abfälle unterschiedlicher Art an. Dazu gehören nicht nur Einmalprodukte wie Kanülen oder Spritzen, sondern auch immer wieder medizinische Geräte, die aus verschiedenen Gründen ausgedient haben. Etwa, weil sie durch eine neuere Technik ersetzt werden oder weil sie überholt sind und es neuere und bessere Modelle gibt.
Das ist ganz klar geregelt: Verantwortlich für derlei Altlasten ist immer die Einrichtung selbst. Die Rücknahme von elektronischen Geräten aller Art - also auch medizinischer Geräte - ist ganz klar im ElektroG geregelt. Dies ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von E-Geräten. Zumindest teilweise fallen medizinische Geräte auch unter diese Regeln.
Die Altgeräte werden gemäß ihrer Verwertungsquote in 6 Kategorien eingeteilt. Für medizinische Einrichtungen relevant sind in der Regel 2 Kategorien:
Großgeräte mit Maßen von mehr als 50 Zentimetern, dazu zählen zum Beispiel Behandlungseinheiten und Röntgengeräte, gehören in die Kategorie 4. Diese Geräte sollen so recycelt werden, dass der Verwertungsanteil mindestens 85 % beträgt.
Medizinische Kleingeräte, die von den Maßen auf weniger als 50 Zentimeter kommen – dazu gehören zum Beispiel Blutdruckmessgeräte – fallen in die Kategorie 4. Hier ist vorgegeben, dass der Verwertungsanteil bei mindestens 75 % liegen muss.
Sie geben das Gerät an den Hersteller zurück. Vor allem, wenn es um medizinische Großgeräte wie z-.B Röntgengeräte geht, ist das zumeist möglich, es sei denn, es handelt sich um ein sogenanntes historisches Altgerät.
Sie entsorgen die Geräte selber, was gerade bei historischen Altgeräten eine Lösung sein kann.
Sie übergeben die Entsorgung einem Recyclingbetrieb wie uns, der Firma Fett Recycling. Wir übernehmen nicht nur die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung, sondern auch die erforderliche Dokumentation.
Wichtig zu wissen: Bevor ein Elektrogerät entsorgt wird, sind alle entnehmbaren Batterien und Akkus entnommen werden. Handelt es sich hingegen und fest verbaute Batterien oder Akkus, so dürfen diese im Gerät bleiben.
Moderne Krankenhäuser und Praxen legen in der letzten Zeit immer mehr Wert auf nachhaltiges Wirtschaften. Auch und gerade im medizinischen Bereich hat sich ein umweltbewusstes Handeln etabliert. Das gilt auch für das Recycling und die Entsorgung von medizinischen Geräten. Viele Altgeräte werden, wenn es irgendwie machbar ist, nicht gleich entsorgt, sondern recycelt und aufbereitet, da das eine einfache Möglichkeit ist, um Ressourcen zu sparen und somit umweltfreundlich zu handeln.
Ein kleines Beispiel: in Europa ist derzeit ca. jedes 4. CT-Gerät ein aufbereitetes.
Zu diesem Verhalten hat allerdings nicht nur das gesteigerte Umweltbewusstsein beigetragen, sondern auch die knappen finanziellen Mittel, die im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Gebrauchte Geräte sind deutlich günstiger als neue, weshalb immer mehr Praxen und Kliniken, aber auch Labore darauf zurückgreifen.
In jedem Fall ist jede medizinische Einrichtung dazu verpflichtet, eine Dokumentation über ihre entsorgten medizinischen Geräte und gefährliche Abfälle zu führen. Diese Nachweise müssen 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
Wer ein sogenannter entsorgungspflichtiger Besitzer von medizinischen Geräten ist, ist meldepflichtig. Das heißt also, dass zum Beispiel eine Arztpraxis, die ihre Geräte nicht an den Hersteller zurückgibt, sondern selbst entsorgt, meldepflichtig ist. Selbiges gilt in verschärfter Form auch für Röntgengeräte und Amalgamabscheider, da es auch meldepflichtig ist, wenn ein Gerät außer Betrieb genommen wird.
Wenn Sie Ihre Geräte von uns entsorgen lassen, bekommen Sie selbstverständlich gleich einen Entsorgungsbeleg für Ihre Unterlagen dazu.
Ganz egal, wer für die Entsorgung der medizinischen Altgeräte zuständig ist und wer für die Kosten aufkommen muss: Die Entsorgung darf nur in speziellen, zertifizierten Anlagen erfolgen. Das macht das Ganze für Laien schwierig und oftmals sogar für Wertstoffhöfe unmöglich. Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall, wenn Sie die Entsorgung Ihrer medizinischen Geräte uns, dem Entsorgungs-Profi, überlassen.
Es gibt noch weitaus mehr Geräte als das Röntgengerät oder das CTG. Zu den medizinischen Großgeräten zählen unter anderem: